Die Steuernummer
Die Steuernummer ist ein alphanumerischer Code, der von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate, italienische Steuerbehörde) zugewiesen wird. Sie dient der Identifikation italienischer und ausländischer Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit italienischen Behörden, Privatpersonen und Institutionen. Für natürliche Personen wird die Steuernummer auf Basis der persönlichen Daten generiert.
Zweck
Die Angabe der Steuernummer ist erforderlich für alle administrativen und vertraglichen Verpflichtungen, darunter Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren, Annahme von Erbschaften, Vertragsabschlüsse mit öffentlichen und privaten Stellen, Beantragung von Finanzierungen oder Sponsorings, Anmietung oder Verpachtung von Immobilien.
Beantragung der Steuernummer
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können die Steuernummer über das zuständige Konsularamt oder direkt bei den auf das ganze italienische Gebiet verteilten territorialen Ämtern der Agentur der Einnahmen beantragen, gemäss Art. 1 der Ministerialverordnung vom 17. Mai 2001, Nr. 281.
Ausländische Staatsangehörigen mir Wohnsitz im Ausland können eine bevollmächtigte Person damit beauftragen, das Antragsformular der Steuernummer direkt bei den territorialen Ämtern der Agentur der Einnahmen einzureichen.
- ITALIENISCHE STAATSANGEHÖRIGE MIT WOHNSITZ IM AUSLAND, DIE BEIM AIRE REGISTRIERT SIND
Volljährige italienische Staatsangehörige, die beim AIRE registriert sind, können die Steuernummer für sich selbst und für ihre minderjährigen Kinder über das Online-Portal Fast-it beantragen, indem sie den entsprechenden Dienst aufrufen und den Anweisungen folgen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, kann die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer über das Portal Fast-it heruntergeladen werden.
Vorgehensweise?
- Melden Sie sich beim Portal Fast-It an.
- Wählen Sie «Anagrafe consolare e AIRE (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann «Attribuzione Codice Fiscale» (Zuteilung der Steuernummer).
- Bestätigen Sie Ihre Daten und starten Sie den Antrag.
- Nach Bearbeitung durch das Konsulat können Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer eigenständig herunterladen (Download).
Falls die Bescheinigung nicht heruntergeladen werden kann:
- Registrieren Sie sich auf dem FAST IT-Portal, oder melden Sie sich an, falls Sie bereits ein aktives Konto besitzen.
- Fordern Sie die «Online-Zuteilung» an, indem Sie auf «Anagrafe consolare e AIRE» (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf «Visualizzare la propria scheda consolare (Den Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen)» klicken.
- Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Zuteilung in Ihrem Posteingang.
- Melden Sie sich erneut beim Portal ein und laden Sie die Bescheinigung herunter.
Volljährige, beim AIRE registrierte italienische Staatsangehörige, die bereits eine Steuernummer haben, können die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer direkt über das telematische Portal Fast-it herunterladen, indem sie den entsprechenden Dienst aufrufen und den Anweisungen folgen, um die Steuernummer zu beantragen; In diesem Fall ist das Eingreifen des Konsulats für die Ausstellung der Bescheinigung nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter diesem Link:
- ANTRAG AUF BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUWEISUNG DER STEUERNUMMER UND STEUERNUMMERKARTE – EINREICHUNG DER DOKUMENTATION PER POST
HINWEIS: Das Konsulat der italienischen Republik, Basel, bearbeitet ausschliesslich Anträge zur Zuweisung oder Duplikaterstellung der Steuernummer für Personen mit Wohnsitz im betreffenden Konsularbezirk (Kantone: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura).
Eine persönliche Vorsprache im Konsulat zur Beantragung der Steuernummer oder eines Duplikats ist nicht möglich.
Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen zur Zuweisung von Steuernummer für italienische und ausländische Bürgerinnen und Bürger, wird nachfolgend das offizielle Formular (AA4/8) bereitgestellt, das in italienischer und deutscher Sprache mit Anweisungen zur korrekten Ausfüllung erhältlich ist.
Zusätzlich zu den Angaben der Agentur der Einnahmen sei auf Folgendes hingewiesen:
- Verheiratete italienische Bürgerinnen, die nach Schweizer Recht den Familiennamen ihres Ehemannes angenommen haben, müssen im Formular AA4/8 grundsätzlich den ledigen Namen anzugeben.
- Der Wohnsitz im Ausland (in allen Bereichen) muss im Feld D des Formulars AA4/8 zwingend angegeben werden; es sind die aktuellen Daten zu verwenden. Sofern diese Angaben nicht mit den im Archiv erfassten Angaben übereinstimmen, wird der Antrag abgelehnt. Italienische Staatsangehörige sind (von Gesetzes wegen) verpflichtet, jeglichen Wohnsitzwechsel zu melden.
- Falls ein Duplikat der Steuernummerkarte benötigt wird, muss dies im Antrag explizit angegeben werden. Der Antrag auf ein Duplikat der italienischen Gesundheitskarte ist für in der Schweiz wohnhafte Personen nicht möglich.
- In unserem konsularischen Register erfasste italienische Bürgerinnen und Bürger haben im Feld C des Formulars AA4/8 anzugeben, in welcher Gemeinde (einschliesslich der Provinz und der Postleitzahl) sie im A.I.R.E. registriert sind.
- Falls ein Elternteil die Zuweisung einer Steuernummer für ein minderjähriges Kind beantragt, muss die eigene Steuernummer zwingend im Abschnitt «Unterschrift» angegeben und mit Datum und Unterschrift versehen werden.
Das Formular AA4/8 ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises, einer Kopie der Aufenthaltsbewilligung/Wohnsitzbestätigung und einem ausreichend frankierten und mit der Adresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers versehenen Couvert auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden: Konsulat der italienischen Republik – Consolato d’Italia, Steuernummern/Codici fiscali, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel
Wenn Sie die Steuernummerkarte an Ihren Wohnsitz senden lassen möchten, ist der Antrag auf dem gewöhnlichen Postweg zu stellen. Legen Sie ein frankiertes Couvert mit Angabe Ihrer Wohnadresse bei.
DOKUMENTATION:
- Deutsche Fassung
- Anleitung zum Ausfüllen des Formulars AA4/8 (Italienisch – tedesco)
- Formular AA4/8 (Italienisch – tedesco Sie können das PDF bearbeiten)
Kontakt: basilea.codfiscale@esteri.it
- NICHT IN ITALIEN WOHNHAFTE AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE
Ausländische Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland können eine bevollmächtigte Person beauftragen, die Steuernummer direkt bei einer der Ämter der Agentur der Einnahmen zu beantragen, die auf das gesamte italienische Gebiet verteilt sind (gemäss Art. 1 der Ministerialverordnung vom 17. Mai 2001, Nr. 281).
Die Adressen der Ämter der Agentur der Einnahmen finden Sie auf der Website www.agenziaentrate.it
Die Steuernummer kann von ausländischen Staatsangehörigen beim für ihren Wohnsitz zuständigen italienischen Konsularamt nur in Ausnahmefällen beantragt werden, nämlich wenn die Steuernummer für online durchzuführende Verfahren zwingend erforderlich ist und/oder wenn die ausländische Person nicht in der Lage ist, eine andere Person für die Antragstellung bei der Agentur der Einnahmen zu bevollmächtigen. In solchen Fällen wird das Konsularamt den Antrag an die Agentur der Einnahmen in Italien weiterleiten.
Der Antrag auf Zuweisung einer Steuernummer muss mit dem entsprechenden vollständig ausgefüllten Formular, einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie einer schriftlichen Begründung für die Beantragung eingereicht werden.
Das Formular AA4/8 ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises, einer Kopie der Aufenthaltsbewilligung/Wohnsitzbestätigung und einem ausreichend frankierten und mit der Adresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers versehenen Couvert auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden: Konsulat der italienischen Republik – Consolato d’Italia, Steuernummern/Codici fiscali, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel
Wenn Sie die Steuernummerkarte an Ihren Wohnsitz senden lassen möchten, ist der Antrag auf dem gewöhnlichen Postweg zu stellen. Legen Sie ein frankiertes Couvert mit Angabe Ihrer Wohnadresse bei.
DOKUMENTATION:
- Deutsche Fassung
- Anleitung zum Ausfüllen des Formulars AA4/8 (Italienisch – tedesco)
- Formular AA4/8 (Italienisch – tedesco Sie können das PDF bearbeiten)
Kontakt: basilea.codfiscale@esteri.it
Studierende, die eine Steuernummer für die Voranmeldung an einer Universität benötigen, können diese automatisch über das Portal UNIVERSITALY im Rahmen des Voranmeldungsantrags. Die Zuweisung der Steuernummer kann dann wie folgt vervollständigt werden: Studierende aus Nicht-EU-Ländern: beim zuständigen Einheitsschalter für Einwanderung (Sportello Unico dell’Immigrazione) oder bei der zuständigen Quästur (questura) im Zuge des Antrags auf eine Aufenthaltsbewilligung; Studierende aus EU-Länder: bei der Agentur der Einnahmen durch Einreichung des Formulars AA4/8.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für den Kauf von Immobilien oder für andere kommerzielle/finanzielle Aktivitäten in Italien benötigen, können eine bevollmächtige Person damit beauftragen, die Steuernummer in ihrem eigenen Namen bei der Agentur der Einnahmen zu beantragen.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die beabsichtigen, sich in Italien niederzulassen, erhalten ihre Steuernummer wie folgt:
– vom zuständigen Einheitsschalter für Einwanderung (Sportello Unico dell’Immigrazione) der in jeder Präfektur eingerichtet und für die Erteilung von Einreisegenehmigungen für Ausländer zuständig ist, die eine Aufenthaltserlaubnis zwecks unselbständiger Erwerbstätigkeit oder Familienzusammenführung beantragen;
– von der Quästur (questura), die lokale
Dienststelle der Staatspolizei, für ausländische Staatsangehörige, die andere Arten von Aufenthaltserlaubnissen beantragen.
Staatsangehörige von EU-Staaten, die beabsichtigen, sich in Italien niederzulassen, können die Steuernummer beantragen, indem sie das Formular AA4/8 bei einem territorialen Amt der Agentur der Einnahmen einreichen. Der Antrag ist zu begründen und mit einem gültigen Ausweis zu versehen (Reisepass oder für Auslandsreisen gültiger Personalausweis)
Ausländische Staatsangehörige, die die Steuernummer für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien benötigen, können ihren vertretenden Anwalt bevollmächtigen – zusätzlich zu den anderen erforderlichen Vollmachten –, die Steuernummer bei einem beliebigen Amt der Agentur der Einnahmen zu beantragen; die Adressen der Ämter der Agentur der Einnahmen finden Sie auf der Website www.agenziaentrate.it.
- ANTRAG AUF BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUWEISUNG DER STEUERNUMMER
In dringenden Fällen kann die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer im PDF-Format per E-Mail an die Adresse basilea.codfiscale@esteri.it beantragt werden. Dem Antrag ist eine Kopie eines gültigen Ausweises sowie der Aufenthaltsbewilligung oder Wohnsitzbestätigung beizufügen, wobei die Unterlagen in guter Auflösung digitalisiert sein müssen.