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Reisepässe

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Bei einem Reisepass handelt es sich um ein Reise- und Ausweisdokument, das von folgenden Instanzen ausgestellt wird:

  • von den Polizeipräsidien (Questure) in Italien;
  • von den diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland.

Im Normalfall ist der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bei der für das Wohngebiet der Antragstellerin oder des Antragstellers zuständigen Amtsstelle in Italien bzw. im Ausland einzureichen.

Empfehlung: Da die Einreise in die meisten Staaten ausserhalb der EU einen Reisepass erfordert, sollte vor Beginn der Reise die Website www.viaggiaresicuri.it beigezogen und aufmerksam gelesen werden. Auf dieser Website finden sich für jeden einzelnen Zielstaat aktuelle Informationen zu den für die Einreise erforderlichen Reisedokumenten sowie allfälligen Einschränkungen oder Auflagen.

Die Geltungsdauer des Reisepasses hängt vom Alter der Inhaberin bzw. des Inhabers ab:

– Geltungsdauer von 3 Jahren bei Minderjährigen im Alter 0 bis 3 Jahren;
– Geltungsdauer von 5 Jahren bei Minderjährigen im Alter 3 bis 18 Jahren;
– Geltungsdauer von 10 Jahren bei Volljährigen.

 

BUCHUNG EINES TERMINS FÜR EINEN REISEPASS

Um einen Termin zu vereinbaren, müssen Sie die folgende Schritte:

  • Anmeldung bei PRENOT@MI.
  • Auswahl des „Reisepässe“-Amtsstelle
  • Auswahl des bevorzugten Datum und der bevorzugten Zeit aus dem Angebot.

Bitte beachten Sie, dass die Termine nur in begrenztem Umfang verfügbar sind und zu Beginn jeder Woche im Portal veröffentlicht werden.

 

AUSSTELLUNG DES DOKUMENTS

Der Reisepass wird am Tag des Termins ausgestellt: die Kosten variieren je nach den geltenden Konsulargebühren.

Nach dem aktuellen Wechselkurs EUR/CHF kann dieser Betrag geringfügig schwanken). Der Betrag ist mit BANCOMAT-/DEBITKARTE (V-Pay, Maestro, Postfinance) zahlbar. Zahlungen mit Kreditkarte sind ausgeschlossen. Barzahlungen werden NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN angenommen.

 

RECHT AUF EILVERFAHREN FÜR DIE AUSSTELLUNG DES REISEPASSES

In ausgewiesenen Notfällen können italienische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Konsularbezirk des Konsulats in Basel per E-Mail an basilea.passaporti@esteri.it einen Reisepass beantragen. Anzugeben sind: Personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsort und -datum, Wohnsitzadresse in der Schweiz und Telefonnummer).

Als Notfälle gelten ausschliesslich:

  • schwerwiegende Gründe familiärer oder gesundheitlicher Art mit Nachweis in Form eines Arztzeugnisses oder vergleichbaren Dokuments in deutscher, italienischer, englischer oder französischer Sprache (bei anderssprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische erforderlich).
  • unaufschiebbare beruflich bedingte Erfordernisse mit Nachweis in Form eines begründeten Antrags des Arbeitgebers auf offiziellem Papier des Unternehmens, eines Buchungsbelegs für den Flug oder die Zugreise bzw. einer detaillierten Erklärung, dass die Reise auf anderem Weg stattfindet. Das genannte Schreiben ist durch ein Mitglied des Kaders zu unterzeichnen und hat dessen Namen, Funktion und Telefonnummer zu enthalten. Das Eilverfahren aus beruflich bedingten Gründen kann nicht auf Familienmitglieder der betreffenden Person erweitert werden.

Sämtliche anderen als die oben genannten Gründe gelten nicht als Notfälle. Insbesondere gelten Ferienreisen und/oder der Besitz eines Reisetitels nicht als Notfälle (der Erwerb von Reisetiteln empfiehlt sich erst nach Vorliegen eines gültige Reisedokuments).