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Änderung der Modalitäten zur Beglaubigung der Unterschrift von Übersetzerinnen und Übersetzern

traduzione-giurata

Das Italienische Konsulat in Basel hat ein neues Verfahren zur Beglaubigung von Übersetzungen offizieller Dokumente aus dem Deutschen oder Französischen ins Italienische eingeführt.

Dieses Verfahren wurde zur Vereinfachung für italienische Staatsangehörige eingeführt, die diese Dienstleistung benötigen.

Für die Beglaubigung von Übersetzungen offizieller Dokumente aus dem Deutschen oder Französischen ins Italienische können sich Interessierte ausschliesslich an Übersetzerinnen und Übersetzer wenden, deren Unterschrift beim Italienischen Konsulat in Basel hinterlegt ist (siehe Liste): Sobald die Übersetzung vorliegt, müssen italienische Staatsangehörige einen Termin beim konsularischen Zivilstandsamt (basilea.statocivile@esteri.it) vereinbaren, um die erforderlichen Stempel zur Beglaubigung der Unterschrift der Übersetzerin oder des Übersetzers anbringen zu lassen.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Hinweise auf der Webseite: Übersetzerinnen und Übersetzer mit hinterlegter Unterschrift – Italienisches Konsulat in Basel.