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Aufhebende Referenden am 8. und 9. Juni 2025: Briefwahl für italienischen Staatsangehörigen im Ausland und Option für Stimmabgabe in Italien.

Referendum 2025

Mit Dekreten des Präsidenten der Republik vom 31.03.2025, veröffentlicht im Amtsblatt vom 31.03.2025, wurde das Datum der aufhebenden Referenden gemäss Art. 75 der Verfassung auf den 8. und 9. Juni 2025 festgelegt.

Wir erinnern daran, dass die Stimmabgabe ein Recht ist, das durch die italienische Verfassung geschützt wird. Italienische Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland, die in den Wahllisten eingetragen sind, können gemäss Gesetz vom 27. Dezember 2001, Nr. 459, per Briefwahl abstimmen. In diesem Fall werden die Wahlunterlagen an ihre Wohnadresse erhalten.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir, den eigenen Status sowie die gemeldete Adresse bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu überprüfen bzw. zu aktualisieren, vorzugsweise über das Online-Portal der konsularischen Dienstleistungen Fast It.

Alternativ zur Briefwahl können im A.I.R.E.-Register eingetragene Wahlberechtigte sich entscheiden, in Italien in ihrer Heimatgemeinde zu wählen. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechende Wahlentscheidung (Option) dem Konsulat innerhalb 10 Tagen nach der Anordnung der Wahlen schriftlich mitzuteilen. Wer sich für die Stimmabgabe in Italien entscheidet, erhält von der jeweiligen italienischen Gemeinde eine Benachrichtigungskarte für das entsprechende Wahllokal. Diese Option bezieht sich ausschliesslich auf die anstehenden Referenden und ist nur für diese gültig.

Bitte beachten Sie, dass die Option in jedem Fall spätestens zehn Tage nach Bekanntgabe der Wahlen, also bis zum 10.04.2025, beim zuständigen Konsulat eintreffen muss. Eine formlose Mitteilung ist zulässig, sofern sie folgende Angaben enthält: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Wohnadresse sowie die Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers; ausserdem muss eine Kopie eines gültigen Ausweises beigelegt werden.

Zu diesem Zweck kann auch das entsprechende Formular verwendet werden, das über die Website dieses Konsulats unter folgendem Link heruntergeladen werden kann.

Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments (Reisepass oder Identitätskarte) auf einem der folgenden Wege einzureichen bzw. zu senden:

  • Persönlich: Konsulat der italienischen Republik, Basel, Ufficio Anagrafe (Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.00–12:30 Uhr/ Die und Do zusätzlich nachmittags 13:30-16:30 Uhr)
  • Per Post: Konsulat der italienischen Republik, Basel, Ufficio Anagrafe (Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel)
  • Per gewöhnliche E-Mail: basilea.elettorale@esteri.it
  • Per zertifizierte E-Mail (PEC): con.basilea.anagrafe@cert.esteri.it

Gemäss den geltenden Bestimmungen liegt es in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler, sicherzustellen, dass die per Post gesendete Optionserklärung rechtzeitig vom Konsulat erhalten wird. Nach Ablauf der oben genannten Frist eingehende Erklärungen können NICHT berücksichtigt werden.

Die einmal getroffene Entscheidung, in Italien zu wählen, kann später widerrufen werden. Dafür muss wiederum innerhalb derselben Frist eine schriftliche Mitteilung auf demselben Weg an das Konsulat geschickt oder dort eingereicht werden.

Wer sich entscheidet, zur Stimmabgabe nach Italien zu reisen, hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Reiseausgaben. Es bestehen ausschliesslich Tarifermässigungen innerhalb des italienischen Staatsgebiets.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Konsulat:

  • Telefonzentrale (erreichbar Mo-Fr, 9:00–12:30 Uhr): +41 61 690 98 60
  • E-Mail für Fragen zu den Referenden: basilea.elettorale@esteri.it