Wofür wird abgestimmt?
Mit den Dekreten des Präsidenten der Republik vom 31.03.2025, veröffentlicht in der «Gazzetta Ufficiale», Serie Generale, Nr. 75 vom 31.03.2025, sind fünf aufhebende Referenden einberufen worden für:
- Arbeitsvertrag mit zunehmendem Schutz – Regelung unrechtmässiger Kündigungen: Aufhebung.
- Kleine Unternehmen – Kündigungen und jeweilige Abgangsentschädigung: Teilweise Aufhebung.
- Teilweise Aufhebung von Bestimmungen zu Befristungen im Arbeitsvertrag, maximaler Vertragsdauer sowie Bedingungen für Verlängerungen und Erneuerungen.
- Ausschluss der Solidarhaftung vom Auftraggeber, Auftragnehmer und Subunternehmer für Unfälle, die Arbeitnehmende von Auftragnehmer- oder Subunternehmerfirmen infolge spezifischer Risiken der beauftragten Tätigkeit erleiden: Aufhebung.
- Italienische Staatsbürgerschaft: Verkürzung der erforderlichen legalen Aufenthaltsdauer in Italien von 10 auf 5 Jahre für volljährige nicht‑EU‑Bürgerinnen und ‑Bürger, damit sie den Antrag auf die italienische Staatsbürgerschaft einreichen können.
Wer darf im Ausland abstimmen?
- Wählerinnen und Wähler, die im AIRE-Verzeichnis (Register der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener) eingetragen sind und die Wahlunterlagen direkt an ihre Wohnadresse im Ausland erhalten
- Italienerinnen und Italiener, die sich vorübergehend für mindestens drei Monate ausschliesslich aus ARBEIT-, STUDIEN- ODER MEDIZINISCHEN ZWECKEN im Ausland aufhalten, sowie ihre im Ausland mit ihnen lebenden Familienangehörigen
WICHTIG: Wer nur vorübergehend im Ausland wohnt, muss bis zum 7. Mai bei der italienischen Wohnsitzgemeinde einen entsprechenden Antrag einreichen, um die Wahlunterlagen zugestellt zu bekommen.
Wann wird abgestimmt?
- In Italien finden die Wahlen am 8. und 9. Juni 2025 statt.
Wählerinnen und Wähler im Ausland stimmen im Voraus per Briefwahl ab. Die Unterlagen werden bis zum 21. Mai an die im Ausland gemeldete Adresse versendet.
ACHTUNG: Stimmberechtigte, die bis zum 25. Mai noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können sich an ihr zuständiges Konsulat wenden, um ein Duplikat zu erhalten.
Wie wird abgestimmt?
Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl Wahlzettel müssen dem Konsulat zurückgesendet werden. Dabei ist das Informationsblatt sorgfältig zu beachten, das den Wahlunterlagen beiliegt, und ausschliesslich das mitgelieferte Material zu verwenden. Zur Auszählung in Italien werden nur jene Wahlzettel zugelassen, die dem zuständigen Konsulat spätestens bis 16.00 Uhr (Ortszeit) am Donnerstag, 5. Juni zugegangen sind.