Mit Dekreten des Präsidenten der Republik vom 31.03.2025, veröffentlicht im Amtsblatt vom 31.03.2025, wurde das Datum der aufhebenden Referenden gemäss Art. 75 der Verfassung auf den 8. und 9. Juni 2025 festgelegt.
Wir erinnern daran, dass die Stimmabgabe ein Recht ist, das durch die italienische Verfassung geschützt wird. Italienische Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland, die in den Wahllisten eingetragen sind, können gemäss Gesetz vom 27. Dezember 2001, Nr. 459, per Briefwahl abstimmen. In diesem Fall werden die Wahlunterlagen an ihre Wohnadresse erhalten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir, den eigenen Status sowie die gemeldete Adresse bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu überprüfen bzw. zu aktualisieren, vorzugsweise über das Online-Portal der konsularischen Dienstleistungen Fast It.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Konsulat:
- Telefonzentrale (erreichbar Mo-Fr, 9:00–12:30 Uhr): +41 61 690 98 60
- E-Mail für Fragen zu den Referenden: basilea.elettorale@esteri.it
Option für Stimmabgabe in Italien – 1. April 2025
Aufhebende Referenden 2025 – allgemeine Informationen – 3. April 2025
Informationen für Wählerinnen und Wähler, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten – 11. April 2025