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Darlehen mit Rückzahlungsversprechen: Änderung der Rückerstattungsmodalitäten.

prestiti consolari

In Übereinstimmung mit der Verpflichtung, der Inkasso-Plattform beizutreten, haben sich die Rückzahlungsmodalitäten für Darlehen mit Rückzahlungsversprechen gemäss Art. 24 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 3. Februar 2011 seit dem 30. Juni 2024 geändert.

Es ist nun möglich, die gewährten Darlehen ausschliesslich auf folgende Weise zurückzuzahlen:

  1. An den Schaltern der Poststellen, indem Sie sich direkt an die Mitarbeitende wenden.
  2. Über die Website it.
  3. Beim Konsularamt, das das Darlehen gewährt hat, oder gegebenenfalls bei einem anderen Konsularamt.

Unter folgendem Link finden Sie detaillierte Anweisungen zur Rückerstattung über die italienische Post wird.

Für weitere Auskünfte können Sie sich an das Büro I der Generaldirektion für Auslandsitaliener und Migrationspolitik (Direzione Generale per gli italiani all’estero e le politiche migratorie, DGIT) wenden. E-Mail-Adresse: dgit-01@esteri.it