Das Zivilstandsamt des Konsulats in Basel nimmt die von den Schweizer Behörden ausgestellten Urkunden entgegen und übermittelt sie zwecks Eintragung an die zuständigen italienischen Gemeinden.
Gemäss der entsprechenden bilateralen Vereinbarung übermitteln die Schweizer Gemeinden von sich aus die GEBURTS-, EHE- UND TODESMITTEILUNGEN derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die ausschliesslich über die italienische Staatsangehörigkeit verfügen, an das Konsulat der italienischen Republik.
Die Schweizer Gemeinden übermitteln auch die ANERKENNUNGEN MINDERJÄHRIGER KINDER NACH DER GEBURT, wenn ein italienischer Bürger als Vater das Kind anerkennt.
Für (italienisch-schweizerische) Doppelbürgerinnen und Doppelbürger erbringen die Schweizer Gemeinden diese Dienstleistung nicht; es ist somit die Pflicht dieser Bürgerinnen und Bürger, die oben genannten Urkunden beizubringen.
Italienische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland müssen im Register der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener (A.I.R.E.) eingetragen sein, um Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle etc. registrieren zu lassen.
Es wird empfohlen, dem Konsulat jede Änderung des Zivilstandes während des Auslandsaufenthaltes mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nur den Einwohnern dieses Konsularbezirks (Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Solothurn und Aargau) vorbehalten ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse basilea.statocivile@esteri.it