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Amtsstellen

Besuche sind ausschliesslich nach Terminvereinbarung möglich. Terminen können durch Prenot@mi gemacht werden (weitere Informationen auf der Seite Prenot@mi).

Passbüro

Das Passbüro befasst sich mit der Ausstellung von italienischen Reisepässen. Ein Reisepass ist ein Reise- und Ausweisdokument, das in Italien von den Polizeipräsidien (Questure) und im Ausland von den diplomatisch-konsularischen Vertretungen ausgestellt wird.
Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zur Ausstellung von Reisepässen unter www.esteri.it (Abschnitt Passaporto, Angaben in englischer und italienischer Sprache) und empfehlen, diese Angaben sorgfältig durchzulesen.

Ausstellung von Identitätskarten

Die zuständige Amtsstelle befasst sich mit der Ausstellung von italienischen Identitätskarten.  Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zur Ausstellung von italienischen elektronischen Personalausweisen, d. h. elektronischen Identitätskarten, unter www.esteri.it (Abschnitt Carta d’identità, Angaben in englischer und italienischer Sprache) und empfehlen, diese Angaben sorgfältig durchzulesen.  (Elektronische) Identitätskarten werden ausschliesslich von den Konsulaten innerhalb der Europäischen Union sowie in Grossbritannien, der Schweiz, Norwegen, dem Fürstentum Monaco, San Marino und dem Heiligen Stuhl – Vatikanstaat ausgestellt.

Register der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener (A.I.R.E.)

Das Akronym A.I.R.E. steht für Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero (Register der im Ausland lebenden Italienerinnen und Italiener). Das Register wurde mit dem Gesetz Nr. 470 vom 27. Oktober 1988 eingeführt. Es wird von den Gemeinden geführt und beruht auf den Daten und Angaben, die von den konsularischen Vertretungen im Ausland übermittelt werden. Die Eintragung im Melderegister A.I.R.E. gehört zu den bürgerlichen Rechten und Pflichten (Art. 6, Gesetz 470/1988) und ist eine Vorbedingung für die Nutzung der konsularischen Dienstleistungen der Vertretungen im Ausland. Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zum Melderegister A.I.R.E. unter www.esteri.it (Abschnitt A.I.R.E., Angaben in englischer und italienischer Sprache) und empfehlen, diese Angaben sorgfältig durchzulesen. Ferner empfehlen wir, nach Möglichkeit Fast-it (Portal für italienische Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland) zu nutzen.

Zivilstandsamt

Der Begriff Zivilstand umfasst sämtliche Ereignisse oder Willensakte im Zusammenhang mit dem Leben als italienische Bürgerin oder italienischer Bürger: Geburt, Eheschliessung, eingetragene Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, Bürgerschaftsangelegenheiten. Die Registrierung dieser Ereignisse bzw. Willensakte fällt in die Kompetenz des Zivilstandsamts, das in Italien auf Gemeindeebene und im Ausland bei Konsulaten angesiedelt ist. Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zum Zivilstand unter www.esteri.it (Abschnitt Stato Civile, Angaben in englischer und italienischer Sprache) und empfehlen, diese Angaben sorgfältig durchzulesen. Italienische Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, sämtliche Zivilstandsänderungen (unter Einreichung der zugehörigen Urkunden oder anderer Unterlagen), die während ihres Aufenthalts im Ausland eintreten, beim zuständigen Konsulat zu melden. Massgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort, an dem das Ereignis eingetreten ist.

Hilfe für im Ausland lebenden Italienerinnen und Italienern

Bei Problemen während eines Auslandsaufenthalts kann das zuständige Konsulat auf Verlangen der betroffenen Person für diese eintreten. Mögliche Interventionen (nicht abschliessende Aufzählung): Unterstützung bei Inhaftierung, Unterstützung bei der Suche nach Mitbürgerinnen und Mitbürgern, Überführung von sterblichen Überresten, gesundheitliche Unterstützung. Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zur Assistenz für Bürgerinnen und Bürger unter www.esteri.it (Abschnitt Assistenza Consolare, Angaben in englischer und italienischer Sprache) und empfehlen, diese Angaben sorgfältig durchzulesen.

Notariat

Das Konsulat übt – ausschliesslich für italienische Bürgerinnen und Bürger, die sich zeitweilig oder dauerhaft im Ausland aufhalten – eine Reihe von notariellen Funktionen gemäss italienischer Rechtsordnung aus. Folgende Notariatsdienste von Konsulaten werden am häufigsten beansprucht: Vollmachten, Testamente, öffentliche Urkunden und Beglaubigungen. Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zu Notariatsdiensten unter www.esteri.it (Abschnitt Atti Notarili, Angaben in englischer und italienischer Sprache) und empfehlen, diese Angaben sorgfältig durchzulesen.

Amt für Bürgerschaftsangelegenheiten

Hinweis: Bürgerschaftsangelegenheiten fallen in den Kompetenzbereich des italienischen Innenministeriums. Wir verweisen auf die umfassenden Angaben zu Bürgerschaftsangelegenheiten unter www.esteri.it (Abschnitt Cittadinanza, Angaben in englischer und italienischer Sprache), um sich mit den Grundzügen der geltenden Vorschriften und insbesondere den bei Amtsstellen des diplomatisch-konsularischen Netzes anwendbaren Verfahren vertraut zu machen.

Schule und Studium

Die Förderung der italienischen Sprache im Ausland ist von besonderem Interesse, um Italien im Ausland besser bekannt zu machen. Die in den Schulen angebotenen Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind Teil der durch das italienische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Förderung der italienischen Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft unterstützen Initiativen. In der Schweiz ist das Italienische eine Landessprache, die in der gesamten Eidgenossenschaft als Kommunikationssprache genutzt werden kann. Die Kurse werden durch das MAECI finanziert.  Ein Teil dieser Kurse wird von Organisationen durchgeführt, die auf Basis von jährlichen Anträgen Förderbeiträge erhalten. Die Amtsstelle Schulen und Studium des Konsulats der italienischen Republik, Basel, ist zuständig für die Beaufsichtigung der Kurse. Bei den Lehrpersonen handelt es sich um qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer, die zum Teil direkt beim italienischen Staat und zum Teil bei den lokalen Organisationen angestellt sind (für den Kompetenzbereich des Konsulats in Basel ist dies die Stiftung ECAP).

Dienststelle Verwaltung und Buchhaltung sowie Sekretariat der Konsulin/des Konsuls 

Diese Dienststelle befasst sich mit der allgemeinen Organisation des Konsulats. Sie berichtet direkt an die Konsulin. Ihre Aufgabe besteht in der Sicherstellung einer reibungslosen Verwaltung; zudem ist sie zuständig für die Verstärkung der Koordination zwischen den einzelnen Bereichen des Konsulats.