Die Botschaften und Konsulate erbringen auch Dienstleistungen für ausländische Bürgerinnen und Bürger. Diese Dienstleistungen umfassen unter anderem die Ausstellung von Einreisevisa für Italien und den Schengen-Raum (in der Schweiz sind die entsprechenden Anträge an das Generalkonsulat der italienischen Republik in Genf zu richten), die Ausstellung von administrativen Dokumenten wie Beglaubigungen, Lebensbescheinigungen und Konformitätsbescheinigungen von Übersetzungen von Urkunden, Rechtswerterklärungen bei Immatrikulationen in italienischen Universitäten und Steueridentifikationsnummern. In den von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen übermitteln die Botschaften und Konsulate auch Urkunden und Dokumente an italienische Behörden.