Zur Ausstellung eines Reisepasses FÜR MINDERJÄHRIGE sind dieselben Unterlagen beizubringen wie bei Volljährigen:
- Ein farbiges Passfoto im Format35×40 mm (nicht älter als 6 Monate):mit weissem Hintergrund, mit geschlossenem Mund, Haaren, die das Gesicht nicht bedecken und bevorzugt ohne Brille oder mit einer leichten Brillenfassung gemäss den Vorschriften.
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) und Kopie eines offiziellen Dokuments einer schweizerischen Behörde, aus dem die aktuelle Adresse hervorgeht (folgende Dokumente werden akzeptiert: Wohnsitzbescheinigung, Krankenversicherungspolice, Fahrzeugausweis, erste Seite der Steuererklärung oder Mitteilungen des Migrationsamts).
- Für Doppelbürger (italienisch/schweizerisch) muss hingegen eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung beigefügt werden, die in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde.
- (abgelaufener/ablaufender) Reisepass bzw. gültiger Personalausweis (Identitätskarte), falls kein Reisepass zur Verfügung steht.
MINDERJÄHRIGE MÜSSEN ZWECKS IDENTIFIKATION VORSPRECHEN. Nach Möglichkeit sollten beide Elternteile mit gültigen Ausweisen (Identitätskarte oder Reisepass) zusammen mit dem Kind den Termin wahrnehmen. Ist dies nicht möglich, ist eine Einverständniserklärung des verhinderten Elternteils erforderlich.
- Wenn es sich bei dem verhinderten Elternteil um eine Bürgerin oder einen Bürger eines EU-Mitgliedsstaats handelt, ist die Einverständniserklärung durch sie oder ihn zu unterzeichnen und zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises (Reisepass oder Identitätskarte) vorzulegen
- Wenn es sich bei dem verhinderten Elternteil NICHT um eine Bürgerin oder einen Bürger eines EU-Mitgliedstaats handelt, ist ihre bzw. seine Unterschrift durch eine Schweizer Gemeindebehörde oder einen Notar beglaubigen zu lassen.
Falls ein Elternteil den Antrag nicht unterzeichnen kann bzw. nicht unterzeichnen will, ist ein alternatives Verfahren einzuleiten, in dessen Rahmen das Vormundschaftsgericht beigezogen wird. Das Passbüro leistet allenfalls die erforderliche Unterstützung. In diesen Fällen empfiehlt sich ein Schreiben an folgende Adresse: basilea.passaporti@esteri.it
BEGLEITERKLÄRUNG
Wenn ein minderjähriges Kind im Alter von unter 14 Jahren eine Auslandsreise ohne Begleitung von mindestens einem Elternteil antreten soll, ist eine Begleiterklärung einzuholen (Link).
Der betreffende Antrag kann per E-Mail an die Adresse basilea.passaporti@esteri.it oder auf dem normalen Postweg zusammen mit dem entsprechenden Formular und Kopien der Ausweisdokumente der Eltern, des betroffenen Kindes und der Begleitperson/en eingereicht werden.
Die Begleiterklärung kann am vorab vereinbarten Termin während der Öffnungszeiten abgeholt werden oder auf Kosten der Antragsteller auf dem Postweg an die Wohnadresse zugestellt werden (in letzterem Fall ist ein frankiertes Couvert beizulegen).
Begleiterklärungen gelten jeweils für eine einzige Reise (Hin- und Rückreise) über die Grenzen des Wohnsitzlandes der minderjährigen Person.
Falls ein Elternteil nicht Bürgerin oder Bürger Italiens bzw. der Europäischen Union ist, ist dessen Unterschrift auf dem Antrag grundsätzlich vor der zuständigen Konsulatsbeamtin bzw. dem zuständigen Konsulatsbeamten zu leisten oder (bei Wohnsitz in der Schweiz) durch die zuständige Gemeinde bzw. ein anderes italienisches Konsulat bzw. (bei Wohnsitz in Italien) das zuständige Polizeipräsidium oder die zuständige Gemeinde beglaubigen zu lassen (Unterschriftsbeglaubigung).