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Ausstellung von Reisepässen für Erwachsene

Für die Ausstellung des Reisepasses müssen Sie sich persönlich mit folgenden Unterlagen an das Konsulat wenden:

  1. Ein farbiges Passfoto im Format35×40 mm (nicht älter als 6 Monate):mit weissem Hintergrund, mit geschlossenem Mund, Haaren, die das Gesicht nicht bedecken und bevorzugt ohne Brille oder mit einer leichten Brillenfassung gemäss den Vorschriften.
  2. Kopie der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) und Kopie eines offiziellen Dokuments einer schweizerischen Behörde, aus dem die aktuelle Adresse hervorgeht (folgende Dokumente werden akzeptiert: Wohnsitzbescheinigung, Krankenversicherungspolice, Fahrzeugausweis, erste Seite der Steuererklärung oder Mitteilungen des Migrationsamts).
  3. Für Doppelbürger (italienisch/schweizerisch) muss hingegen eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung beigefügt werden, die in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde.
  4. (abgelaufener/ablaufender) Reisepass bzw. gültiger Personalausweis (Identitätskarte), falls kein Reisepass zur Verfügung steht.

ELTERN MIT MINDERJÄHRIGEN KINDERN

Bürgerinnen und Bürger mit minderjährigen Kindern werden hiermit informiert, dass es seit dem 14. Juni 2023 nicht länger erforderlich ist, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils beizubringen, um ein eigenes persönliches Ausweisdokument (Reisepass und CIE) im Sinne des Gesetzesdekrets 69/2023 ausstellen zu lassen.

Anlässlich des Termins werden die Eltern gebeten, das entsprechende Formular auszufüllen.