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Vertretungsorgane der Italienerinnen und Italiener im Ausland

Dieser Abschnitt enthält Informationen über die Vertretungsorgane der Italienerinnen und Italiener im Ausland: die Komitees der Italienerinnen und Italiener im Ausland (Comitati degli Italiani all’Estero – COMITES) und der Generalrat der Italienerinnen und Italiener im Ausland (Consiglio Generale degli Italiani all’Estero – C.G.I.E.).

COMITES

Die 1985 gegründeten Komitees sind die Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaft und werden direkt von den im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen in jedem Konsularbezirk gewählt, in dem mindestens 3’000 italienische Staatsangehörige leben, die in der aktualisierten Liste gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 459/2001 eingetragen sind.

In Bezirken mit weniger als dreitausend italienischen Staatsangehörigen können die Komitees von der diplomatisch-konsularischen Vertretung ernannt werden.

Die Komitees setzen sich aus 12 oder 18 Mitgliedern zusammen, je nachdem, ob sie in Konsularbezirken gewählt werden, in denen weniger oder mehr als 100’000 italienische Staatsangehörige leben, wie aus der aktualisierten Liste der im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen hervorgeht.

Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern italienischer Staatsangehörigkeit können ausländische Staatsangehörige italienischer Herkunft durch Kooptation in das Komitee aufgenommen werden, jedoch nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des gewählten Komitees (4 oder 6 Mitglieder).

Gemäss Art. 1, Abs. 2 des Gesetzes 286/2003 repräsentieren die Komitees die Italienerinnen und Italiener im Ausland in ihren Beziehungen zu den diplomatisch-konsularischen Vertretungen.

Sie tragen dazu bei – auch durch Studien und Forschungen –, die Bedürfnisse der sozialen, kulturellen und zivilen Entwicklung der Bezugsgemeinschaft zu ermitteln. In Zusammenarbeit mit der Konsularbehörde, den Regionen und Gebietskörperschaften sowie den im Konsularbezirk tätigen Institutionen, Verbänden und Ausschüssen fördern sie geeignete Initiativen im sozialen und kulturellen Bereich, insbesondere in den Bereichen Beteiligung der Jugend, Chancengleichheit, soziale und schulische Betreuung, Berufsausbildung, Freizeitgestaltung, Sport und Erholung.

Die Komitees sind ausserdem aufgerufen, mit der Konsularbehörde zusammenzuarbeiten, um die Rechte und Interessen der im Konsularbezirk wohnhaften italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu schützen.

Nach den Wahlen vom Dezember 2021 gibt es heute weltweit 115 gewählte Komitees – davon 9 neu gegründete – und 3 vom Konsulat ernannte Komitees. Die 118 Komitees verteilt sich wie folgt: 55 in Europa, 44 in Amerika, 10 in Asien und Ozeanien, 4 im Mittleren Osten und 5 in Afrika.

Weitere Informationen zu COMITES finden Sie unter https://comitesbasilea.org/

CGIE

Der Generalrat der Italienerinnen und Italiener im Ausland (C.G.I.E.), gegründet durch das Gesetz Nr. 368 vom 6. November 1989 (zuletzt geändert durch Gesetzesdekret Nr. 66 vom 24. April 2014, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz Nr. 89 vom 23. Juni 2014) und geregelt durch die Durchführungsverordnung zum Präsidialdekret Nr. 329 vom 14. September 1998, ist ein beratendes Organ der Regierung und des Parlaments in wichtigen Fragen, die die Italienerinnen und Italiener im Ausland betreffen.

Seine repräsentative Legitimität bezieht er aus der direkten Wahl durch die Mitglieder der Komitees in aller Welt und stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der aktiven Teilnahme der italienischen Gemeinschaften am politischen Leben des Landes dar. Gleichzeitig ist es das wichtigste Organ für ihre ständige Verbindung mit Italien und seinen Institutionen.

Der CGIE wird vom italienischen Aussenminister geleitet und setzt sich – nach den Änderungen durch das Gesetz 89/2014 – aus 63 Ratsmitgliedern zusammen, von denen 43 die italienischen Gemeinschaften im Ausland vertreten und 20 von der Regierung ernannt werden.

Die in Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 368 vom 6. November 1989 genannten Vertreterinnen und Vertreter sowie Expertinnen und Experten nehmen an den Arbeiten des CGIE teil, allerdings nur mit Rederecht. Siehe hierzu das Ministerialdekret Nr. 4111/1569 vom 23. Juni 2022, das die Ernennung regelt.

Die Verfahren zur Erneuerung des CGIE, die mit der Wahl der territorialen Mitglieder am 9. und 10. April 2022 begonnen haben, stehen kurz vor dem Abschluss. Siehe hierzu die Liste der 43 territorialen Mitglieder.

Weitere Informationen zu CGIE finden Sie unter https://cgieonline.it/