Es wird empfohlen, zu überprüfen
- dass Sie in diesem Konsularbezirk registriert sind (Kantone: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura);
- dass Sie bei AIRE (Anagrafe dei Cittadini Italiani residenti all’Estero) registriert sind;
- dass ihr Zivilstand (Vor- und Nachname, Geburtsort und -datum) und ihr Familienstand (Heirat, Scheidung usw.) korrekt und aktuell sind;
- bei im Ausland geborenen italienischen Bürgerinnen und Bürgern ist die Geburtsurkunde vorab zwingend in das Zivilstandsregister der zuständigen Gemeinde zu übertragen, damit die übertragenen Angaben auf der CIE wiedergegeben werden können.
Hinweis: Für italienische Bürgerinnen und Bürger, die erst seit kurzem im A.I.R.E. erfasst sind, und im Ausland geborene Kinder kann der Antrag auf eine CIE erst nach Erfassung der Daten im Identitätskartenprogramm der zuständigen italienischen Gemeinde erfolgen.
DIGITALE FINGERABDRÜCKE UND UNTERSCHRIFT
Gemäss den Vorschriften für elektronische Identitätskarten haben Bürgerinnen und Bürger im Alter von über 12 Jahren die Identitätskarte mit ihren digitalen Fingerabdrücken und ihrer digitalen Unterschrift zu versehen. Diese Vorschrift gilt nicht für Minderjährige im Alter von weniger als 12 Jahren; diese sind jedoch in jedem Fall durch die Konsularbeamtin bzw. den Konsularbeamten zu identifizieren.