Zur Ausstellung der Identitätskarte FÜR MINDERJÄHRIGE sind dieselben Unterlagen beizubringen wie bei Volljährigen:
- Ein farbiges Passfoto im Format35×40 mm (nicht älter als 6 Monate):mit weissem Hintergrund, mit geschlossenem Mund, Haaren, die das Gesicht nicht bedecken und bevorzugt ohne Brille oder mit einer leichten Brillenfassung gemäss den Vorschriften.
- Kopie der Aufenthaltsbewilligung (Vorder- und Rückseite) und Kopie eines offiziellen Dokuments einer schweizerischen Behörde, aus dem die aktuelle Adresse hervorgeht (folgende Dokumente werden akzeptiert: Wohnsitzbescheinigung, Krankenversicherungspolice, Fahrzeugausweis, erste Seite der Steuererklärung oder Mitteilungen des Migrationsamts).
- Für Doppelbürger (italienisch/schweizerisch) muss hingegen eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung beigefügt werden, die in den letzten drei Monaten ausgestellt wurde.
- Bisherige Identitätskarte (Papierformat oder CIE) sofern vorhanden (auch nach Ablauf). Bei Diebstahl oder Verlust einer noch gültigen Identitätskarte ist die entsprechende Anzeige bei der Polizei beizubringen.
- Weitere italienische Ausweise sofern vorhanden (Reisepass, militärisches Ausweisdokument [Tessera AT]).
MINDERJÄHRIGE MÜSSEN ZWECKS IDENTIFIKATION VORSPRECHEN. Nach Möglichkeit sollten beide Elternteile mit gültigen Ausweisen (Identitätskarte oder Reisepass) zusammen mit dem Kind den Termin wahrnehmen. Ist dies nicht möglich, ist eine Einverständniserklärung des verhinderten Elternteils erforderlich.
- Wenn es sich bei dem verhinderten Elternteil um eine Bürgerin oder einen Bürger eines EU-Mitgliedsstaats handelt, ist die Einverständniserklärung durch sie oder ihn zu unterzeichnen und zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises (Reisepass oder Identitätskarte) vorzulegen
- Wenn es sich bei dem verhinderten Elternteil NICHT um eine Bürgerin oder einen Bürger eines EU-Mitgliedstaats handelt, ist ihre bzw. seine Unterschrift durch eine Schweizer Gemeindebehörde oder einen Notar beglaubigen zu lassen.
Falls ein Elternteil den Antrag nicht unterzeichnen kann bzw. nicht unterzeichnen will, ist ein alternatives Verfahren einzuleiten, in dessen Rahmen das Vormundschaftsgericht beigezogen wird. Das Identitätskartebüro leistet allenfalls die erforderliche Unterstützung. In diesen Fällen empfiehlt sich ein Schreiben an folgende Adresse: ci_conbasi@esteri.it