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Ausstellung eines Passes für Personen, die unter Vormundschaftsmassnahmen oder allgemeiner Beistandschaft stehen, sowie für Personen mit dauerhafter Reisebehinderung.

AUSSTELLUNG EINES PASSES FÜR PERSONEN UNTER VORMUNDSCHAFTSMASSNAHMEN ODER ALLGEMEINER BEISTANDSCHAFT

Falls der Antrag durch eine Person unter Vormundschaftsmassnahmen oder allgemeiner Beistandschaft gestellt wird, kann die Vormundin bzw. der Vormund eine Mail an die Adresse basilea.passaporti@esteri.it mit folgendem Betreff schreiben: Vormundschaft / Allgemeine Beistandschaft (Nachname) (Vorname) (Geburtsdatum) der betreffenden Person. Bitte geben Sie in der E-Mail auch eine Telefonnummer an, unter der die Vormundin bzw. der Vormund kontaktiert werden kann.

AUSSTELLUNG EINES PASSES FÜR PERSONEN MIT DAUERHAFTER REISEBEHINDERUNG

Die Erfassung biometrischer Daten, insbesondere der Fingerabdrücke, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung eines italienischen Passes.
Die einzige vorgesehene Ausnahme ist ein medizinischer Zustand einer dauerhaften Behinderung, der Reisen in keiner Weise zulässt. Dabei wird betont, dass die Reisebehinderung dauerhaft und nicht vorübergehend sein muss.

Das Passbüro (basilea.passaporti@esteri.it) wird den betroffenen Personen die erforderlichen Unterlagen und die Modalitäten für deren Übermittlung mitteilen.