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Anerkennung von Studienabschlüssen

Schweizerische Hochschulabschlüsse werden in Italien im Rahmen des bilateralen Abkommens vom 7. Dezember 2007 anerkannt. Es steht den jeweiligen Universitäten nach wie vor frei, immatrikulierten Personen allfällige Ergänzungen auf der Ebene der Studienleistungen oder der einzelnen Fächer vorzuschlagen.

Personen, die aus beruflichen Gründen eine Äquivalenzerklärung/Anerkennung ihrer akademischen Abschlüsse benötigen, wenden sich bitte direkt an die zuständigen Amtsstellen in Italien. Weitere Angaben finden Sie auf der Website des MIUR (Ministero dell’Istruzione e del Merito, Angaben in italienischer Sprache) und des CIMEA (Centro informazioni mobilità equivalenze accademiche, Angaben in italienischer und englischer Sprache).

Falls für die Äquivalenzerklärung/Anerkennung eine «Rechtswerterklärung vor Ort» erforderlich ist, wird diese durch das zuständige Konsulat ausgestellt. Für weitere Informationen hier klicken.

Personen, die ihre italienischen Schul- oder Berufsbildungsabschlüsse in der Schweiz anerkennen lassen möchten, wenden sich bitte an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI des Bundes.