{"id":4603,"date":"2025-06-24T16:25:12","date_gmt":"2025-06-24T14:25:12","guid":{"rendered":"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/?page_id=4603"},"modified":"2025-08-05T14:17:46","modified_gmt":"2025-08-05T12:17:46","slug":"verfahren","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/de\/servizi-consolari\/servizi-per-il-cittadino-straniero\/staatsbuergerschaft\/erwerb-der-italienischen-staatsbuergerschaft-durch-eheschliessung-oder-eingetragene-partnerschaft\/verfahren\/","title":{"rendered":"Verfahren"},"content":{"rendered":"<p><strong>VERFAHREN<\/strong><\/p>\n<p><strong>PHASE 1<\/strong>\u00a0\u2013 REGISTRIERUNG<\/p>\n<p>Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat sich auf dem Portal des italienischen Innenministeriums (Ministero dell\u2019Interno) zu registrieren (<a href=\"https:\/\/www.interno.gov.it\/it\/temi\/cittadinanza-e-altri-diritti-civili\/cittadinanza\/cittadinanza-invia-tua-domanda\">https:\/\/www.interno.gov.it\/it\/temi\/cittadinanza-e-altri-diritti-civili\/cittadinanza\/cittadinanza-invia-tua-domanda<\/a>).<\/p>\n<p>Hinweis: Die im Portal bei der Online-Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse gilt als gew\u00e4hlter Wohnsitz (Art. 47 Codice Civile); daher sollte die eigene Mailbox h\u00e4ufig abgerufen werden, da s\u00e4mtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Antrag, einschliesslich Aufforderungen zur Einreichung von Unterlagen, Einladungen, Mitteilungen im Zusammenhang mit Massnahmen etc., AUSSCHLIESSLICH auf elektronischem Weg ergehen.<\/p>\n<p><strong>PHASE 2<\/strong>\u00a0\u2013 BEILAGEN ZUM ANTRAG (Modell AE)<\/p>\n<p>Sobald die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erfasst ist, kann sie bzw. er einen \u00abOnline\u00bb-Antrag erstellen und s\u00e4mtliche erforderlichen Dokumente auf das entsprechende Portal des Innenministerium (Ministero dell\u2019Interno) hochladen (auf Italienisch):<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/portaleserviziapp.dlci.interno.it\/\">https:\/\/portaleserviziapp.dlci.interno.it<\/a>. Fragen technischer oder inhaltlicher Art zu Online-Antr\u00e4gen sind direkt an das Innenministerium zu richten. Es stehen FAQ und ein spezifisches Helpdesk zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Hinweis: ANMERKUNGEN ZUR ERSTELLUNG VON ONLINE-ANTR\u00c4GEN<\/p>\n<ul>\n<li>In das Formblatt zur Registrierung sind das GEBURTSDATUM und der GEBURTSORT so zu erfassen wie in der Geburtsurkunde angegeben.<\/li>\n<li>Es sind die ALLGEMEINEN ANGABEN gem\u00e4ss den im Ausland von den zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden erstellten Urkunden und Dokumenten zu erfassen. Bei Abweichungen sind entsprechende Belege beizulegen.<\/li>\n<li>Im Antrag ist anzugeben, ob die Antragstellerin\/der Antragsteller allenfalls minderj\u00e4hrige Kinder aus einer fr\u00fcheren Beziehung hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>PHASE 3<\/strong>\u00a0\u2013 KONSULARISCHE \u00dcBERPR\u00dcFUNG<\/p>\n<p>Die Konsularbeh\u00f6rde wird automatisch \u00fcber die Einreichung des Antrags informiert und nimmt die erforderlichen \u00dcBERPR\u00dcFUNGEN vor.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erh\u00e4lt somit auf elektronischem Weg \u00fcber das Portal des Innenministeriums eine Mitteilung \u00fcber die Annahme oder den Grund f\u00fcr die Nichtzulassung.<\/p>\n<p>Bei Annahme des Antrags wird die Antragstellerin bzw. der Antragsteller auf elektronischem Weg zur Vorsprache bei der diplomatisch-konsularischen Vertretung vorgeladen, um die auf dem Einb\u00fcrgerungsantrag angebrachte Unterschrift beglaubigen zu lassen, s\u00e4mtliche gedruckten Unterlagen IM ORIGINAL beizubringen (einschliesslich der Unterlagen, die bereits elektronisch \u00fcber das Portal eingereicht wurden) sowie die Zahlung der vorgesehenen konsularischen Geb\u00fchren vorzunehmen bzw. \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche oben genannten Dokumente mit Ausnahme des Reisepasses und des Sprachzertifikats werden im Original bei der diplomatisch-konsularischen Vertretung aufbewahrt. Letztere Unterlagen werden kostenpflichtig und mit Beglaubigung der Kopien kopiert.<\/p>\n<p><strong>PHASE 4<\/strong>\u00a0\u2013 BEURTEILUNG und VERFAHRENSFRISTEN<\/p>\n<p>Die Beurteilung des Antrags und die Festlegung des Verfahrens erfolgen ausschliesslich durch das Innenministerium: F\u00fcr Einb\u00fcrgerungsantr\u00e4ge, die nach dem 20. Dezember 2020 (Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 173 vom 18. Dezember 2020) eingereicht wurden, gilt eine Frist von 24 Monaten ab Einreichung des Antrags \u2013 diese Frist kann h\u00f6chstens auf 36 Monate verl\u00e4ngert werden. Falls das Verfahren zu Fristende positiv ausgeht, versendet das Innenministerium das Dekret \u00fcber die Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft an die diplomatisch-konsularische Vertretung, welche f\u00fcr den Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p><strong>PHASE 5<\/strong>\u00a0\u2013 DEKRET, MITTEILUNG UND VEREIDIGUNG<\/p>\n<p>Das Dekret \u00fcber die Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft wird \u2013 \u00fcber das entsprechende Portal \u2013 der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller per E-Mail an die in der Registrierungsphase erfasste Adresse mitgeteilt. Dar\u00fcber hinaus werden mit der Mitteilung \u2013 wie im Landesrecht vorgesehen \u2013 Dokumente angefordert, welche das anhaltende Bestehen der Ehe belegen. Vor dem Datum des Dekrets \u00fcber die Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft ausgestellte Dokumente sind nicht zul\u00e4ssig:<\/p>\n<ul>\n<li>Vollst\u00e4ndige, durch die zust\u00e4ndige italienische Gemeinde ausgestellte Heiratsurkunde;<\/li>\n<li>Ordnungsgem\u00e4ss beglaubigter und \u00fcbersetzter Strafregisterauszug des Landes, in welchem sich der aktuelle Wohnsitz befindet (siehe Rubrik Unterlagen);<\/li>\n<li>Lebensbescheinigung des Ehegatten\/eingetragenen Partners bzw. der Ehegattin\/eingetragenen Partnerin, falls diese Person bei der Vereidigung nicht anwesend ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bis zum Inkrafttreten des Dekrets darf somit keine Aufl\u00f6sung, Annullierung oder Einstellung der zivilrechtlichen Wirkung der Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft und auch keine gerichtliche Trennung (Trennungsurteil) eingetreten sein.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens sechs (6) Monate nach Mitteilung wird die einzub\u00fcrgernde Person ins Konsulatsgeb\u00e4ude eingeladen, um den Treueid auf die Republik und ihre Gesetze zu leisten. Der Steuerstempel auf dem Dekret ist geb\u00fchrenpflichtig.<\/p>\n<p>Die vollst\u00e4ndige Heiratsurkunde ist bei der italienischen Gemeinde anzufordern, in deren Registern sie erfasst ist; der Strafregisterauszug ist bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden im Wohnsitzstaat anzufordern; er ist ordnungsgem\u00e4ss zu beglaubigen bzw. mit einer \u00dcberbeglaubigung (Apostille) versehen und \u00fcbersetzen zu lassen (siehe Rubrik Dokumente).<\/p>\n<p>Die einzub\u00fcrgernde Person leistet m\u00fcndlich folgenden Treueid auf die italienische Republik:<\/p>\n<p>\u00ab<em>GIURO DI ESSERE FEDELE ALLA REPUBBLICA E DI OSSERVARE LA COSTITUZIONE E LE LEGGI DELLO STATO<\/em>\u00bb (Ich schw\u00f6re der Republik die Treue und Einhaltung der Verfassung und der Gesetze des Staates).<\/p>\n<p>Die Wirkung des Treueides, d. h. der Erhalt der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft, tritt am Folgetag der Vereidigung ein.<\/p>\n<p>Das Original der Geburtsurkunde wird zwecks Eintragung an die zust\u00e4ndige italienische Gemeinde \u00fcbermittelt, ebenso der Antrag auf Eintragung im A.I.R.E. und das Vereidigungsprotokoll.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"VERFAHREN PHASE 1\u00a0\u2013 REGISTRIERUNG Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat sich auf dem Portal des italienischen Innenministeriums (Ministero dell\u2019Interno) zu registrieren (https:\/\/www.interno.gov.it\/it\/temi\/cittadinanza-e-altri-diritti-civili\/cittadinanza\/cittadinanza-invia-tua-domanda). 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