{"id":2690,"date":"2024-02-13T17:56:01","date_gmt":"2024-02-13T15:56:01","guid":{"rendered":"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/?page_id=2690"},"modified":"2024-02-16T10:08:20","modified_gmt":"2024-02-16T08:08:20","slug":"vertretungsorgane-der-italienerinnen-und-italiener-im-ausland","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/de\/chi-siamo\/la-rete-consolare\/vertretungsorgane-der-italienerinnen-und-italiener-im-ausland\/","title":{"rendered":"Vertretungsorgane der Italienerinnen und Italiener im Ausland"},"content":{"rendered":"<p>Dieser Abschnitt enth\u00e4lt Informationen \u00fcber die Vertretungsorgane der Italienerinnen und Italiener im Ausland: die Komitees der Italienerinnen und Italiener im Ausland (Comitati degli Italiani all\u2019Estero \u2013 COMITES) und der Generalrat der Italienerinnen und Italiener im Ausland (Consiglio Generale degli Italiani all\u2019Estero \u2013 C.G.I.E.).<\/p>\n<p><strong>COMITES<\/strong><\/p>\n<p>Die 1985 gegr\u00fcndeten Komitees sind die Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaft und werden direkt von den im Ausland lebenden italienischen Staatsangeh\u00f6rigen in jedem Konsularbezirk gew\u00e4hlt, in dem mindestens 3\u2019000 italienische Staatsangeh\u00f6rige leben, die in der aktualisierten Liste gem\u00e4ss Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 459\/2001 eingetragen sind.<\/p>\n<p>In Bezirken mit weniger als dreitausend italienischen Staatsangeh\u00f6rigen k\u00f6nnen die Komitees von der diplomatisch-konsularischen Vertretung ernannt werden.<\/p>\n<p>Die Komitees setzen sich aus 12 oder 18\u00a0Mitgliedern zusammen, je nachdem, ob sie in Konsularbezirken gew\u00e4hlt werden, in denen weniger oder mehr als 100\u2019000 italienische Staatsangeh\u00f6rige leben, wie aus der aktualisierten Liste der im Ausland lebenden italienischen Staatsangeh\u00f6rigen hervorgeht.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den gew\u00e4hlten Mitgliedern italienischer Staatsangeh\u00f6rigkeit k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige italienischer Herkunft durch Kooptation in das Komitee aufgenommen werden, jedoch nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des gew\u00e4hlten Komitees (4 oder 6\u00a0Mitglieder).<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Art. 1, Abs. 2 des Gesetzes 286\/2003 repr\u00e4sentieren die Komitees die Italienerinnen und Italiener im Ausland in ihren Beziehungen zu den diplomatisch-konsularischen Vertretungen.<\/p>\n<p>Sie tragen dazu bei \u2013 auch durch Studien und Forschungen \u2013, die Bed\u00fcrfnisse der sozialen, kulturellen und zivilen Entwicklung der Bezugsgemeinschaft zu ermitteln. In Zusammenarbeit mit der Konsularbeh\u00f6rde, den Regionen und Gebietsk\u00f6rperschaften sowie den im Konsularbezirk t\u00e4tigen Institutionen, Verb\u00e4nden und Aussch\u00fcssen f\u00f6rdern sie geeignete Initiativen im sozialen und kulturellen Bereich, insbesondere in den Bereichen Beteiligung der Jugend, Chancengleichheit, soziale und schulische Betreuung, Berufsausbildung, Freizeitgestaltung, Sport und Erholung.<\/p>\n<p>Die Komitees sind ausserdem aufgerufen, mit der Konsularbeh\u00f6rde zusammenzuarbeiten, um die Rechte und Interessen der im Konsularbezirk wohnhaften italienischen Staatsb\u00fcrgerinnen und Staatsb\u00fcrger zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Nach den Wahlen vom Dezember 2021 gibt es heute weltweit 115 gew\u00e4hlte Komitees \u2013 davon 9 neu gegr\u00fcndete \u2013 und 3 vom Konsulat ernannte Komitees. Die 118 Komitees verteilt sich wie folgt: 55 in Europa, 44 in Amerika, 10 in Asien und Ozeanien, 4 im Mittleren Osten und 5 in Afrika.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zu <strong>COMITES<\/strong> finden Sie unter <a href=\"https:\/\/comitesbasilea.org\/\">https:\/\/comitesbasilea.org\/<\/a><\/p>\n<p><strong>CGIE<\/strong><\/p>\n<p>Der Generalrat der Italienerinnen und Italiener im Ausland (C.G.I.E.), gegr\u00fcndet durch das Gesetz Nr. 368 vom 6. November 1989 (zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetzesdekret Nr. 66 vom 24. April 2014, umgewandelt mit \u00c4nderungen durch Gesetz Nr. 89 vom 23. Juni 2014) und geregelt durch die Durchf\u00fchrungsverordnung zum Pr\u00e4sidialdekret Nr. 329 vom 14. September 1998, ist ein beratendes Organ der Regierung und des Parlaments in wichtigen Fragen, die die Italienerinnen und Italiener im Ausland betreffen.<\/p>\n<p>Seine repr\u00e4sentative Legitimit\u00e4t bezieht er aus der direkten Wahl durch die Mitglieder der Komitees in aller Welt und stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der aktiven Teilnahme der italienischen Gemeinschaften am politischen Leben des Landes dar. Gleichzeitig ist es das wichtigste Organ f\u00fcr ihre st\u00e4ndige Verbindung mit Italien und seinen Institutionen.<\/p>\n<p>Der CGIE wird vom italienischen Aussenminister geleitet und setzt sich \u2013 nach den \u00c4nderungen durch das Gesetz 89\/2014 \u2013 aus 63\u00a0Ratsmitgliedern zusammen, von denen 43 die italienischen Gemeinschaften im Ausland vertreten und 20 von der Regierung ernannt werden.<\/p>\n<p>Die in Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 368 vom 6. November 1989 genannten Vertreterinnen und Vertreter sowie Expertinnen und Experten nehmen an den Arbeiten des CGIE teil, allerdings nur mit Rederecht. Siehe hierzu das Ministerialdekret Nr. 4111\/1569 vom 23. Juni 2022, das die Ernennung regelt.<\/p>\n<p>Die Verfahren zur Erneuerung des CGIE, die mit der Wahl der territorialen Mitglieder am 9. und 10. April 2022 begonnen haben, stehen kurz vor dem Abschluss. Siehe hierzu die Liste der 43 territorialen Mitglieder.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zu <strong>CGIE<\/strong> finden Sie unter <a href=\"https:\/\/www.cgieonline.it\/\">https:\/\/cgieonline.it\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Dieser Abschnitt enth\u00e4lt Informationen \u00fcber die Vertretungsorgane der Italienerinnen und Italiener im Ausland: die Komitees der Italienerinnen und Italiener im Ausland (Comitati degli Italiani all\u2019Estero \u2013 COMITES) und der Generalrat der Italienerinnen und Italiener im Ausland (Consiglio Generale degli Italiani all\u2019Estero \u2013 C.G.I.E.). 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