{"id":2349,"date":"2023-04-03T19:30:10","date_gmt":"2023-04-03T17:30:10","guid":{"rendered":"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/?page_id=2349"},"modified":"2025-03-17T11:48:43","modified_gmt":"2025-03-17T09:48:43","slug":"steueridentifikationsnummer","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/de\/servizi-consolari\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/steueridentifikationsnummer\/","title":{"rendered":"Steuernummer"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>Die Steuernummer<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Steuernummer ist ein alphanumerischer Code, der von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate, italienische Steuerbeh\u00f6rde) zugewiesen wird. Sie dient der Identifikation italienischer und ausl\u00e4ndischer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Umgang mit italienischen Beh\u00f6rden, Privatpersonen und Institutionen. F\u00fcr nat\u00fcrliche Personen wird die Steuernummer auf Basis der pers\u00f6nlichen Daten generiert.<\/p>\n<p><strong><u>Zweck<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Die Angabe der Steuernummer ist erforderlich f\u00fcr alle administrativen und vertraglichen Verpflichtungen, darunter Zahlung von Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren, Annahme von Erbschaften, Vertragsabschl\u00fcsse mit \u00f6ffentlichen und privaten Stellen, Beantragung von Finanzierungen oder Sponsorings, Anmietung oder Verpachtung von Immobilien.<\/p>\n<p><strong><u>Beantragung der Steuernummer<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>Italienische Staatsangeh\u00f6rige<\/strong> <strong>mit Wohnsitz im Ausland<\/strong> k\u00f6nnen die Steuernummer \u00fcber das <strong>zust\u00e4ndige Konsularamt<\/strong> oder <strong>direkt bei den auf das ganze italienische Gebiet verteilten territorialen \u00c4mtern der Agentur der Einnahmen<\/strong> beantragen, gem\u00e4ss Art.\u00a01 der Ministerialverordnung vom 17.\u00a0Mai\u00a02001, Nr.\u00a0281.<\/p>\n<p><strong>Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigen mir Wohnsitz im Ausland<\/strong> <strong>k\u00f6nnen eine bevollm\u00e4chtigte Person damit beauftragen<\/strong>, das Antragsformular der Steuernummer direkt bei den territorialen \u00c4mtern der Agentur der Einnahmen einzureichen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>ITALIENISCHE STAATSANGEH\u00d6RIGE MIT WOHNSITZ IM AUSLAND, DIE BEIM AIRE REGISTRIERT SIND<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Vollj\u00e4hrige italienische Staatsangeh\u00f6rige, die beim AIRE registriert sind, k\u00f6nnen <strong>die Steuernummer<\/strong> f\u00fcr sich selbst und f\u00fcr ihre minderj\u00e4hrigen Kinder \u00fcber das Online-Portal Fast-it <strong>beantragen<\/strong>, indem sie den entsprechenden Dienst aufrufen und den Anweisungen folgen. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, kann die Bescheinigung \u00fcber die Zuweisung der Steuernummer \u00fcber das <strong>Portal Fast-it<\/strong> heruntergeladen werden.<\/p>\n<p><strong><em>Vorgehensweise?<\/em><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Melden Sie sich beim Portal Fast-It an.<\/li>\n<li>W\u00e4hlen Sie \u00abAnagrafe consolare e AIRE (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann \u00abAttribuzione Codice Fiscale\u00bb (Zuteilung der Steuernummer).<\/li>\n<li>Best\u00e4tigen Sie Ihre Daten und starten Sie den Antrag.<\/li>\n<li>Nach Bearbeitung durch das Konsulat k\u00f6nnen Sie die Bescheinigung \u00fcber die Zuweisung der Steuernummer eigenst\u00e4ndig herunterladen (Download).<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><em>Falls die Bescheinigung nicht heruntergeladen werden kann:<\/em><\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Registrieren Sie sich auf dem <a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/#_blank\">FAST IT-Portal<\/a>, oder melden Sie sich an, falls Sie bereits ein aktives Konto besitzen.<\/li>\n<li>Fordern Sie die \u00abOnline-Zuteilung\u00bb an, indem Sie auf \u00abAnagrafe consolare e AIRE\u00bb (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf \u00abVisualizzare la propria scheda consolare (Den Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen)\u00bb klicken.<\/li>\n<li>Sie erhalten eine Benachrichtigung \u00fcber die Zuteilung in Ihrem Posteingang.<\/li>\n<li>Melden Sie sich erneut beim Portal ein und laden Sie die Bescheinigung herunter.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Vollj\u00e4hrige, beim AIRE registrierte italienische Staatsangeh\u00f6rige, die bereits eine Steuernummer haben, k\u00f6nnen <strong>die Bescheinigung \u00fcber die Zuweisung der Steuernummer direkt<\/strong> \u00fcber das telematische Portal Fast-it herunterladen, indem sie den entsprechenden Dienst aufrufen und den Anweisungen folgen, um die Steuernummer zu beantragen; In diesem Fall ist das Eingreifen des Konsulats f\u00fcr die Ausstellung der Bescheinigung nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter diesem <a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/de\/news\/dal_consolato\/2024\/07\/neu-beantragung-des-zertifikats-zur-zuteilung-der-steueridentifikationsnummer-ueber-das-portal-fast-it\/\">Link<\/a>:<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong><u>ANTRAG AUF BESCHEINIGUNG \u00dcBER DIE ZUWEISUNG DER STEUERNUMMER UND STEUERNUMMERKARTE \u2013 EINREICHUNG DER DOKUMENTATION PER POST<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>HINWEIS<\/strong>: Das Konsulat der italienischen Republik, Basel, bearbeitet ausschliesslich Antr\u00e4ge zur Zuweisung oder Duplikaterstellung der Steuernummer f\u00fcr Personen mit Wohnsitz im betreffenden Konsularbezirk (Kantone: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura).<\/p>\n<p>Eine pers\u00f6nliche Vorsprache im Konsulat zur Beantragung der Steuernummer oder eines Duplikats ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen zur Zuweisung von Steuernummer f\u00fcr italienische und ausl\u00e4ndische B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, wird nachfolgend das <strong>offizielle Formular (AA4\/8)<\/strong> bereitgestellt, das in italienischer und deutscher Sprache mit Anweisungen zur korrekten Ausf\u00fcllung erh\u00e4ltlich ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Angaben der Agentur der Einnahmen sei auf Folgendes hingewiesen:<\/p>\n<ol>\n<li>Verheiratete italienische B\u00fcrgerinnen, die nach Schweizer Recht den Familiennamen ihres Ehemannes angenommen haben, m\u00fcssen im Formular AA4\/8 grunds\u00e4tzlich den ledigen Namen anzugeben.<\/li>\n<li>Der Wohnsitz im Ausland (in allen Bereichen) muss im Feld D des Formulars AA4\/8 zwingend angegeben werden; es sind <strong>die aktuellen Daten<\/strong> zu verwenden. Sofern diese Angaben nicht mit den im Archiv erfassten Angaben \u00fcbereinstimmen, wird der Antrag abgelehnt. Italienische Staatsangeh\u00f6rige sind (von Gesetzes wegen) verpflichtet, <u>jeglichen Wohnsitzwechsel zu melden<\/u>.<\/li>\n<li>Falls ein Duplikat der Steuernummerkarte ben\u00f6tigt wird, muss dies im Antrag explizit angegeben werden. Der Antrag auf ein Duplikat der italienischen Gesundheitskarte ist f\u00fcr in der Schweiz wohnhafte Personen nicht m\u00f6glich.<\/li>\n<li>In unserem konsularischen Register erfasste italienische B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben im Feld C des Formulars AA4\/8 anzugeben, in welcher Gemeinde (einschliesslich der Provinz und der Postleitzahl) sie im A.I.R.E. registriert sind.<\/li>\n<li>Falls ein Elternteil die Zuweisung einer Steuernummer f\u00fcr ein minderj\u00e4hriges Kind beantragt, muss die eigene Steuernummer zwingend im Abschnitt \u00abUnterschrift\u00bb angegeben und mit Datum und Unterschrift versehen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Formular AA4\/8 ist vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllen, zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie eines g\u00fcltigen Ausweises, einer Kopie der Aufenthaltsbewilligung\/Wohnsitzbest\u00e4tigung und einem ausreichend frankierten und mit der Adresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers versehenen Couvert auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden: <strong><em>Konsulat der italienischen Republik \u2013 Consolato d\u2019Italia, Steuernummern\/Codici fiscali, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Wenn Sie die Steuernummerkarte an Ihren Wohnsitz senden lassen m\u00f6chten, ist der Antrag auf dem gew\u00f6hnlichen Postweg zu stellen. Legen Sie ein frankiertes Couvert mit Angabe Ihrer Wohnadresse bei.<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>DOKUMENTATION:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/codfiscale_istruzioni_de.pdf\">Deutsche Fassung<\/a><\/li>\n<li>Anleitung zum Ausf\u00fcllen des Formulars AA4\/8 (<a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/istruzioni_cf_aa48_istruzioni_modello_aa4_8.pdf\">Italienisch<\/a> \u2013 <a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/aa4_8_istruzioni_ted.pdf\">tedesco<\/a>)<\/li>\n<li>Formular AA4\/8 (<a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/form_richiesta_codice_fiscale.pdf\">Italienisch<\/a> \u2013 <a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/form_richiesta_codice_fiscale_DE.pdf\">tedesco<\/a> Sie k\u00f6nnen das PDF bearbeiten)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kontakt: <a href=\"mailto:notarile.basilea@esteri.it\">basilea.codfiscale@esteri.it<\/a><\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong><u>NICHT IN ITALIEN WOHNHAFTE AUSL\u00c4NDISCHE STAATSANGEH\u00d6RIGE<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rigen mit Wohnsitz im Ausland k\u00f6nnen eine <strong>bevollm\u00e4chtigte Person<\/strong> beauftragen, die Steuernummer direkt bei einer der \u00c4mter der Agentur der Einnahmen zu beantragen, die auf das gesamte italienische Gebiet verteilt sind (gem\u00e4ss Art. 1 der Ministerialverordnung vom 17. Mai 2001, Nr. 281).<\/p>\n<p>Die Adressen der \u00c4mter der Agentur der Einnahmen finden Sie auf der Website <a href=\"http:\/\/www.agenziaentrate.it\/\">www.agenziaentrate.it<\/a><\/p>\n<p>Die Steuernummer kann von ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen beim <strong>f\u00fcr ihren Wohnsitz zust\u00e4ndigen italienischen Konsularamt<\/strong> nur in Ausnahmef\u00e4llen beantragt werden, n\u00e4mlich wenn die Steuernummer f\u00fcr online durchzuf\u00fchrende Verfahren zwingend erforderlich ist und\/oder wenn die ausl\u00e4ndische Person nicht in der Lage ist, eine andere Person f\u00fcr die Antragstellung bei der Agentur der Einnahmen zu bevollm\u00e4chtigen. In solchen F\u00e4llen wird das Konsularamt den Antrag an die Agentur der Einnahmen in Italien weiterleiten.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Zuweisung einer Steuernummer muss mit dem entsprechenden vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllten Formular, einer Kopie eines g\u00fcltigen Ausweisdokuments sowie einer schriftlichen Begr\u00fcndung f\u00fcr die Beantragung eingereicht werden.<\/p>\n<p>Das Formular AA4\/8 ist vollst\u00e4ndig auszuf\u00fcllen, zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie eines g\u00fcltigen Ausweises, einer Kopie der Aufenthaltsbewilligung\/Wohnsitzbest\u00e4tigung und einem ausreichend frankierten und mit der Adresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers versehenen Couvert auf dem Postweg an folgende Adresse zu senden: <strong><em>Konsulat der italienischen Republik \u2013 Consolato d\u2019Italia, Steuernummern\/Codici fiscali, Schaffhauserrheinweg 5, 4058 Basel<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Wenn Sie die Steuernummerkarte an Ihren Wohnsitz senden lassen m\u00f6chten, ist der Antrag auf dem gew\u00f6hnlichen Postweg zu stellen. Legen Sie ein frankiertes Couvert mit Angabe Ihrer Wohnadresse bei.<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>DOKUMENTATION:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/codfiscale_istruzioni_de.pdf\">Deutsche Fassung<\/a><\/li>\n<li>Anleitung zum Ausf\u00fcllen des Formulars AA4\/8 (<a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/istruzioni_cf_aa48_istruzioni_modello_aa4_8.pdf\">Italienisch<\/a> \u2013 <a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/aa4_8_istruzioni_ted.pdf\">tedesco<\/a>)<\/li>\n<li>Formular AA4\/8 (<a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/form_richiesta_codice_fiscale.pdf\">Italienisch<\/a> \u2013 <a href=\"https:\/\/consbasilea.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/06\/form_richiesta_codice_fiscale_DE.pdf\">tedesco<\/a> Sie k\u00f6nnen das PDF bearbeiten)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kontakt:\u00a0<a href=\"mailto:notarile.basilea@esteri.it\">basilea.codfiscale@esteri.it<\/a><\/p>\n<p><strong>Studierende<\/strong>, die eine Steuernummer f\u00fcr die Voranmeldung an einer Universit\u00e4t ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen diese automatisch \u00fcber das <strong>Portal UNIVERSITALY<\/strong> im Rahmen des Voranmeldungsantrags. Die Zuweisung der Steuernummer kann dann wie folgt vervollst\u00e4ndigt werden: Studierende aus Nicht-EU-L\u00e4ndern: beim zust\u00e4ndigen Einheitsschalter f\u00fcr Einwanderung (Sportello Unico dell\u2019Immigrazione) oder bei der zust\u00e4ndigen Qu\u00e4stur (questura) im Zuge des Antrags auf eine Aufenthaltsbewilligung; Studierende aus EU-L\u00e4nder: bei der Agentur der Einnahmen durch Einreichung des Formulars AA4\/8.<\/p>\n<p><strong>Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die eine Steuernummer f\u00fcr den Kauf von Immobilien oder f\u00fcr andere kommerzielle\/finanzielle Aktivit\u00e4ten in Italien ben\u00f6tigen<\/strong>, k\u00f6nnen eine bevollm\u00e4chtige Person damit beauftragen, die Steuernummer in ihrem eigenen Namen bei der Agentur der Einnahmen zu beantragen.<\/p>\n<p><strong>Staatsangeh\u00f6rige aus Nicht-EU-L\u00e4ndern, die beabsichtigen, sich in Italien niederzulassen<\/strong>, erhalten ihre Steuernummer wie folgt:<\/p>\n<p>&#8211; vom zust\u00e4ndigen Einheitsschalter f\u00fcr Einwanderung (Sportello Unico dell\u2019Immigrazione) der in jeder Pr\u00e4fektur eingerichtet und f\u00fcr die Erteilung von Einreisegenehmigungen f\u00fcr Ausl\u00e4nder zust\u00e4ndig ist, die eine Aufenthaltserlaubnis zwecks unselbst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit oder Familienzusammenf\u00fchrung beantragen;<\/p>\n<p>\u2013 von der Qu\u00e4stur (questura), die lokale<\/p>\n<p>Dienststelle der Staatspolizei, f\u00fcr ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die andere Arten von Aufenthaltserlaubnissen beantragen.<\/p>\n<p><strong>Staatsangeh\u00f6rige von EU-Staaten, die beabsichtigen, sich in Italien niederzulassen<\/strong>, k\u00f6nnen die Steuernummer beantragen, indem sie das Formular AA4\/8 bei einem territorialen Amt der Agentur der Einnahmen einreichen. Der Antrag ist zu begr\u00fcnden und mit einem g\u00fcltigen Ausweis zu versehen (Reisepass oder f\u00fcr Auslandsreisen g\u00fcltiger Personalausweis)<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die die Steuernummer f\u00fcr <strong>die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien<\/strong> ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen ihren vertretenden Anwalt bevollm\u00e4chtigen \u2013 zus\u00e4tzlich zu den anderen erforderlichen Vollmachten \u2013, die Steuernummer bei einem beliebigen Amt der Agentur der Einnahmen zu beantragen; die Adressen der \u00c4mter der Agentur der Einnahmen finden Sie auf der Website <a href=\"http:\/\/www.agenziaentrate.it\/\">www.agenziaentrate.it<\/a>.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong><u>ANTRAG AUF BESCHEINIGUNG \u00dcBER DIE ZUWEISUNG DER STEUERNUMMER<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>In dringenden F\u00e4llen kann die <strong>Bescheinigung \u00fcber die Zuweisung der Steuernummer<\/strong> im PDF-Format per E-Mail an die Adresse <a href=\"mailto:notarile.basilea@esteri.it\">basilea.codfiscale@esteri.it<\/a> beantragt werden. Dem Antrag ist eine Kopie eines g\u00fcltigen Ausweises sowie der Aufenthaltsbewilligung oder Wohnsitzbest\u00e4tigung beizuf\u00fcgen, wobei <strong><u>die Unterlagen in guter Aufl\u00f6sung digitalisiert sein m\u00fcssen<\/u><\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Steuernummer Die Steuernummer ist ein alphanumerischer Code, der von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate, italienische Steuerbeh\u00f6rde) zugewiesen wird. Sie dient der Identifikation italienischer und ausl\u00e4ndischer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im Umgang mit italienischen Beh\u00f6rden, Privatpersonen und Institutionen. F\u00fcr nat\u00fcrliche Personen wird die Steuernummer auf Basis der pers\u00f6nlichen Daten generiert. 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